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DNW

Arbeitsrecht & Tarifpolitik

Position

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu erhalten, braucht es ein modernes und flexibles Arbeitsrecht, das seine Funktion als Ordnungsrahmen zeitgemäß erfüllt. In diesem Sinne fordern wir die Reduzierung der staatlichen Reglementierung und Bürokratie durch klare, praxisgerechte Regelungen und Handlungsspielräume sowie die Wahrung der Tarifautonomie. 

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Arbeitsrecht & Tarifpolitik

Wir informieren unsere Mitglieder zu Entwicklungen der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Tarifpolitik, vertreten ihre Interessen und fördern den fachlichen Dialog.

Hierzu dienen der Ausschuss Arbeitsrecht, Fortbildungs- und Austauschformate wie jährliche Arbeitsrechtsworkshops, Prozessvertretertagungen, Richter-Verbände-Gespräche oder das Leibniz Forum Arbeitsrecht

Außerdem sind wir in Landesgremien und Verfahren vertreten und wirken über die BDA auf Bundesebene mit.

Fakten

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tarifgebunden Beschäftigte

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tariforientiert Beschäftigte

45 % der Beschäftigten in Niedersachsen arbeiteten 2024 in tarifgebundenen Betrieben. Rund 37 % in Betrieben, in denen sich die Vergütung an Tarifverträgen orientierte. (Bei 67 % der Beschäftigten, die 2024 in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt waren, orientierte sich die Vergütung an Tarifverträgen.) IAB-Betriebspanel 2024

Aktuell im Thema

Aktuell

UVN-Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Psychosoziale Notfallversorgung (Nds. PSNVG)

Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 20. Juli 2026 haben wir ausführlich Position bezogen. Das Ziel, die psychosoziale Notfallversorgung zu verbessern und frühzeitige Unterstützung für Betroffene sowie Einsatzkräfte sicherzustellen, wird ausdrücklich begrüßt.Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf weitreichende Freistellungsansprüche für ehrenamtliche...

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Thema

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Für die niedersächsischen Arbeits- und Sozialgerichte suchen wir als Spitzenverband der niedersächsischen Arbeitgeber regelmäßig neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Ihre Tätigkeit ist eine wichtige Säule unserer Rechtsprechung, da das Ehrenamt praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt in gerichtliche Entscheidungen einbringt.

Das Ehrenamt können Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übernehmen, die im jeweiligen Gerichtsbezirk wohnen oder arbeiten und in Arbeitgeberfunktion tätig sind bzw. über Personalbefugnisse verfügen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit ist mit etwa sechs Sitzungstagen pro Jahr zu rechnen (jeweils ein halber Arbeitstag). Haben Sie Interesse? Sprechen Sie uns an!

Thema

Niedersächsisches Tariftreuegesetz ist Eingriff in die Tarifautonomie

Die Landesregierung hat am 24. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Gegenüber der Landesregierung nahmen wir dazu Stellung. Wir bekennen uns klar zur Sozialpartnerschaft und zur Tarifbindung. Der Gesetzentwurf greift jedoch tief in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ein, schafft zusätzliche Bürokratie und sorgt für rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen.

Tarifverträge beruhen auf Freiwilligkeit – ihre Durchsetzung über das Vergaberecht ist der falsche Weg. Viele Unternehmen zahlen bereits heute wettbewerbsfähige Löhne; nicht aufgrund staatlicher Vorgaben, sondern im Wettbewerb um Fachkräfte.

Zugleich drohen zusätzliche Bürokratie und erhebliche praktische Probleme. Die Vielfalt tariflicher Regelungen lässt sich nicht praxistauglich in Verordnungen abbilden. Auch die Auswahl „repräsentativer“ Tarifverträge führt zu Rechtsunsicherheit. Vorgesehene Nachweis und Kontrollpflichten erschweren Vergabeverfahren zusätzlich.

Veranstaltung

Zwischen Meinungsfreiheit und AGG: Arbeitsrecht 2025

Arbeitsrechtliche Praxisfragen standen 2025 im Fokus: arbeitsrechtliche Folgen extremistischer Äußerungen in sozialen Medien, Vergütungsfragen und AGG-Entschädigungsklagen sowie aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung. Expertinnen und Experten aus Justiz, Kanzleien und den UVN sorgten für fundierte Einblicke und intensiven Austausch.
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Arbeitsrechtl. Events 2025
Thema

Telefonische Krankschreibungen beenden

Eine weiterhin hohe Zahl telefonischer Krankschreibungen ist ein ernstzunehmendes Problem für Arbeitgeber, insbesondere in Zeiten von Fachkräftemangel und wirtschaftlicher Unsicherheit. Diese vereinfachte Praxis war während der Pandemie sinnvoll, birgt im Alltag jedoch gesundheitliche Risiken und Missbrauchsgefahren. Nur eine persönliche Untersuchung oder das direkte Gespräch mit dem Arzt – vor Ort oder in einer Videosprechstunde – dienen der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie Gesundheitsvorsorge und Früherkennung. Wir brauchen wieder verlässliche und klare Strukturen statt zusätzlicher Unsicherheiten.

Veranstaltung

UVN Lunch-TALK Unternehmen im Spannungsfeld: Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Pflegende Angehörige sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft – und zugleich betrifft dieses Thema unmittelbar und zunehmend auch die Arbeitswelt. Immer mehr Beschäftigte übernehmen Pflegeaufgaben. Das bringt für Unternehmen Chancen, aber auch klare Rechte und Pflichten mit sich: von Freistellungsansprüchen über flexible Arbeitszeitmodelle bis hin zu Möglichkeiten der Entlastung und Fachkräftesicherung. Wie können Politik, Unternehmen und Betroffene gemeinsam tragfähige Lösungen finden?
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09. Oktober 2025
Veranstaltung

Richter-Verbände-Gespräch 2025

Der direkte Austausch zwischen Justiz und Wirtschaft ist ein zentraler Baustein für Verständnis, Rechtssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts Niedersachsen. Aus diesem Grund laden wir einmal im Jahr zum Richter-Verbände-Gespräch.
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28. August 2025
Thema

Betriebliche Mitbestimmung muss praxistauglich bleiben

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat den Entschließungsantrag zur umfassenden Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung beschlossen. Er verfolgt das richtige Ziel der Anpassung an Digitalisierung und KI. Wir unterstützen diesen Ansatz ausdrücklich. Gleichzeitig gehen die beschlossenen Neuerungen über bisherige Vereinbarungen hinaus und lassen zusätzliche Reglementierung und Bürokratie erwarten. Das birgt Risiken für Flexibilität und Handlungsfähigkeit der Unternehmen. Notwendig sind rechtssichere, digitale und praxistaugliche Verfahren, die Zusammenarbeit fördern statt lähmen. Eine zukunftsfähige Mitbestimmung braucht daher einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Beteiligungsrechten und unternehmerischer Entscheidungsfreiheit, um Wettbewerbsfähigkeit und Transformation nicht zu gefährden.

Kontakt

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Christoph Meinecke

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 511 / 8505-250
Mail: cm@uvn.digital

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Antje Quernheim

Rechtsabteilungsleiterin | Datenschutz
Telefon: +49 511 / 8505-248
E-Mail: aq@uvn.digital

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Diana Spionek

Team-Assistenz
Telefon: +49 511 / 8505-282
Mail: ds@uvn.digital

Gremien

Arbeitsgericht Hannover

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit

Landestarifausschuss

Ausschuss für Arbeitssicherheit (BDA)

Ausschuss ehrenamtl. Richter am Arbeitsgericht Hannover

BDA-Projektgruppe Legal Tech

BDA-Ausschuss Arbeitsrecht

BDA-Tarifausschuss

Beirat für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (MS Nds)

Beratender Ausschuss/ Richterwahlausschuss (MJ Nds)

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