Mit unserer Stellungnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Niedersächsischen Landtags vom 29. September 2026 haben wir zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) Position bezogen. Wir unterstützen das Ziel, die Krankenhausversorgung in Niedersachsen qualitativ hochwertig, flächendeckend und wirtschaftlich tragfähig weiterzuentwickeln. Leistungsgruppen und Planfallzahlen können Spezialisierung, Qualität und einen effizienteren Ressourceneinsatz fördern. Entscheidend ist jedoch, dass die Reform rechtssicher, planbar und praxistauglich ausgestaltet wird.
Krankenhäuser sind Teil der kritischen Infrastruktur, bedeutende Arbeitgeber und zentrale Akteure der regionalen Daseinsvorsorge. Deshalb müssen Versorgungssicherheit, Investitionsfähigkeit, wirtschaftliche Stabilität, Beteiligung und Bürokratieabbau gleichermaßen berücksichtigt werden. Anpassungsbedarf besteht insbesondere bei automatischen Planherausnahmen, unklaren Bescheidstrukturen und vermeidbaren Mehrfachprüfungen. Wir fordern mehr Planungs- und Investitionssicherheit, rechtssichere Regelungen für Fachabteilungen, Planbetten und Bescheide, die Sicherung der regionalen Versorgung sowie transparente Beteiligungsverfahren. Planherausnahmen sollten nur als Ultima Ratio erfolgen, die Verhältnismäßigkeit gewahrt und das NKHG einem verbindlichen Bürokratiecheck unterzogen werden. Die notwendige Transformation darf nicht durch Rechtsunsicherheit, Investitionshemmnisse oder zusätzliche Bürokratie erschwert werden.

