Mit unserer Stellungnahme an die Landtagsverwaltung vom 28. Oktober 2026 haben wir detailliert zur Novellierung des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) Position bezogen. Angesichts der verschärften Sicherheitslage und der technischen Entwicklungen halten wir die Aktualisierung der landesgesetzlichen Regelungen für notwendig und sinnvoll. Zugleich sollte die Neufassung genutzt werden, um die Verfahren effizienter sowie neue Anforderungen unter Abwägung von Risiken und Aufwänden verhältnismäßig und praktikabel zu gestalten.

