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04. November 2026

UVN-Stellungnahme zur BRT-Beratung am Übergang Schule-Beruf

Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Kultusministerium vom 4. November 2026 haben wir zur geplanten Neuregelung der Beratung von Schülerinnen und Schülern mit einem möglichen Bedarf an beruflicher Rehabilitation und Teilhabe Position bezogen. Wir unterstützen das Ziel, betroffene Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu erreichen und ihnen ein passendes Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit zu eröffnen. Dass die Zusammenarbeit ab dem 8. Schuljahrgang ansetzt und die Berufsberatung vor dem Erwerbsleben (BBvE) grundsätzlich erster Ansprechpartner bleibt, halten wir für einen sinnvollen Ansatz. Entscheidend ist, dass aus der Neuregelung ein praxistauglicher und anschlussfähiger Prozess entsteht. Dazu machten wir konkrete Vorschläge.