Mit unserer Stellungnahme an den Niedersächsischen Landtag vom 2. November 2026 haben wir zum Entwurf eines Niedersächsischen Partizipations- und Teilhabegesetzes (NPuTG) Position bezogen. Wir teilen das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu stärken. Gute Bildungswege, der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung sowie die Nutzung vorhandener Fähigkeiten liegen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interesse Niedersachsens.
Der Entwurf zeigt aus unserer Sicht jedoch nicht hinreichend, welche konkrete Regelungs- oder Vollzugslücke geschlossen wird und welchen zusätzlichen praktischen Nutzen eine gesetzliche Verankerung gegenüber bestehenden Strukturen schafft. Wir empfehlen deshalb, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht weiterzuverfolgen. Statt bestehende Beteiligungs-, Förder-, Monitoring- und Koordinierungsstrukturen gesetzlich abzusichern oder zu erweitern, sollte zunächst geklärt werden, welche konkreten Probleme mit geltendem Recht und bestehenden Instrumenten nicht gelöst werden können. Neue Dokumentations-, Nachweis- oder Beteiligungspflichten für Unternehmen sind zu vermeiden.
Als Beispiel für eine konkrete rechtliche Lücke nennen wir die landesrechtliche Umsetzung des § 31a Abs. 2 SGB III: Sie würde die rechtssichere Weitergabe erforderlicher Sozialdaten innerhalb bestehender Strukturen ermöglichen und damit die erneute Ansprache junger Menschen ohne konkrete Anschlussperspektive unterstützen. Teilhabe sollte aus unserer Sicht vor allem an konkreten Ergebnissen bei Sprache, Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und gesellschaftlicher Selbstständigkeit ansetzen.

