Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 11. August 2026 haben wir ausführlich Position bezogen und zeigen detailliert auf, bei welchen Regelungen wir konkret Anpassungsbedarf sehen. Die Novellierung greift zentrale Erkenntnisse der Evaluation des NuWG auf. Wir unterstützen das Ziel, die Transparenz über bestehende Wohnformen zu erhöhen, die Aufsicht zielgerichtet auszugestalten, Bürokratie abzubauen sowie innovative Wohn- und Versorgungsformen zu fördern. Der demografische Wandel, der steigende Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie die zunehmenden Herausforderungen bei der Fachkräftegewinnung erfordern eine Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft und praktikable Rahmenbedingungen für neue Wohn- und Betreuungskonzepte. Aus Sicht der UVN kommt es dabei insbesondere darauf an, dass die gesetzlichen Vorgaben Rechtssicherheit schaffen, Investitionen erleichtern und Innovationen fördern, ohne neue bürokratische Belastungen oder faktische Markteintrittsbarrieren zu verursachen.

