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20. Juli 2026

UVN-Stellungnahme zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Psychosoziale Notfallversorgung (Nds. PSNVG)

Zusammenfassung

Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 20. Juli 2026 haben wir ausführlich Position bezogen. Das Ziel, die psychosoziale Notfallversorgung zu verbessern und frühzeitige Unterstützung für Betroffene sowie Einsatzkräfte sicherzustellen, wird ausdrücklich begrüßt. Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf weitreichende Freistellungsansprüche für ehrenamtliche PSNV-Kräfte vorsieht. Neben der eigentlichen Einsatzzeit werden auch Zeiten zur Wiederherstellung der Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit umfasst. Dadurch entstehen zusätzliche kurzfristige Abwesenheiten von Beschäftigten, die vom Arbeitgeber regelmäßig weder vorhersehbar noch steuerbar sind. Davon sind sowohl größere Unternehmen mit eigenen Kriseninterventions- bzw. PSNV-Strukturen betroffen als auch KMU.

Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 20. Juli 2026 haben wir ausführlich Position bezogen. Das Ziel, die psychosoziale Notfallversorgung zu verbessern und frühzeitige Unterstützung für Betroffene sowie Einsatzkräfte sicherzustellen, wird ausdrücklich begrüßt.
Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf weitreichende Freistellungsansprüche für ehrenamtliche PSNV-Kräfte vorsieht. Neben der eigentlichen Einsatzzeit werden auch Zeiten zur Wiederherstellung der Arbeits- bzw. Dienstfähigkeit umfasst. Dadurch entstehen zusätzliche kurzfristige Abwesenheiten von Beschäftigten, die vom Arbeitgeber regelmäßig weder vorhersehbar noch steuerbar sind. Davon sind sowohl größere Unternehmen mit eigenen Kriseninterventions- bzw. PSNV-Strukturen betroffen als auch KMU.