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02. Juni 2026

UVN-Stellungnahme zum „Schriftlichen Arbeiten in allgemeinbildenden Schulen“

Mit unserer Stellungnahme an das Niedersächsische Kultusministerium am 2. Juni 2026 haben wir ausführlich Stellung genommen. Darin zeigen wir detailliert auf, warum und wie schulische Leistungsbewertung ein zentraler Bestandteil von Bildungsqualität ist. Schriftliche Arbeiten geben nicht nur Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Rückmeldung über den Stand des Lernprozesses, sondern sind auch ein wichtiges Element verlässlicher Bildungsstandards. Sie tragen dazu bei, Kompetenzen sichtbar zu machen, Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und Übergänge in Ausbildung, Studium und Beruf belastbar vorzubereiten.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf den Schulen zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet und damit Eigenverantwortung, Individualisierung und eine zeitgemäße Prüfungskultur stärkt. Dies entspricht den Entwicklungen vieler Schulen, die schriftliche Arbeiten stärker an Lernprozessen, unterschiedlichen Lernständen und pädagogischen Erfordernissen ausrichten. Entscheidend bleibt dabei, dass größere Flexibilität mit nachvoll-ziehbaren Qualitätsmaßstäben verbunden wird, damit Vergleichbarkeit, Transparenz und Leistungsorientierung erhalten bleiben.