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UVN Positionen: Verkehrsinfrastruktur

14. März 2017

  • Effiziente Planfeststellungsverfahren gewährleisten.
  • Strukturierte Neuregelungen der Straßenverwaltung gewährleisten.
  • Planungskapazitäten und DILAU Mittel beim Land erhöhen.
  • Konzentrierung der Bauaktivitäten des Landes (Oberste Baubehörde).
  • Vermehrte Übertragung von Planungsleistungen in Bauverträge.
  • Prüfung alternativer Streitbeilegungsmechanismen.
  • BIM Task-Force

Viele Projekte aus unserem UVN-Verkehrswegekonzept haben es in den vordringlichen Bedarf geschafft. Die Schleuse in Scharnebeck wird beispielsweise den Schiffsverkehr für ganz Norddeutschland nachhaltig verbessern. Hierfür haben viele Interessengruppen vorbildlich gearbeitet. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um den Investitionsstau zu beheben und die sanierungsbedürftigen Straßen auszubauen. Die aufgenommenen Projekte müssen nun zügig geplant und umgesetzt werden.

Auf der Bund-Länder-Konferenz am 14. Oktober 2016 wurde die Grundsatzentscheidung zur Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft gefasst. Dies führt zu einer Bündelung von Kapazitäten und Wissen sowie unter Umständen auch zu mehr Effizienz in den Verfahren. Trotzdem wird der Umbau nicht sofort vollzogen werden können. Es bedarf zunächst einer Änderung des Grundgesetzes.

Hinzu kommt, dass das Land Niedersachsen jährlich Bauaufträge im dreistelligen Millionenbereich an die Bauwirtschaft vergibt. Dafür werden in unterschiedlichen Ministerien und Landesbehörden Kapazitäten bereit gehalten. Über 2.000 Mitarbeiter in verschiedenen Resorts koordinieren die Bautätigkeit des Landes. Insgesamt werden über ca. 130 Millionen Euro Personal- und Sachkosten pro Jahr bereitgestellt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir einen Zusammenschluss und Konzentration behördlicher Bauaktivitäten. Die Schaffung einer Obersten Baubehörde und die damit verbundene Bündelung und Zentralisierung der Bauaufgaben kann zu mehr Qualität und Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung führen. Eine Koordinierung der zentralen Bauaufgaben würde zudem mehr Kompetenz und eine schlagkräftigere Bauverwaltung zur Folge haben. Dabei können Landes- sowie Objektplanung, die Ausschreibung und Vergabe sowie schließlich die Durchführung der Bauüberwachung und Abrechnung aus einer Hand gewährleistet werden. Gleichzeitig würde eine haushaltsfreundliche Behördenstruktur geschaffen, da das parallele Vorhalten von Kompetenzen in verschiedenen Ministerien entfällt.

Doppelstrukturen sind unbedingt zu vermeiden. Oberste Priorität muss die Gewährleistung von schlanken Strukturen und zügigen Verfahren haben.

Durch die in Folge notwendige Umstrukturierung der Landesbehörde für Straßenbaudarf darf es auf keinen Fall zu einem Stillstand kommen. Wichtige Planungsverfahren dürfen sich nicht verlängern. Zu einer zügigeren Umsetzung gehört auch, die Effizienz der Verfahren zu gewährleisten. Nicht nur die vielen Bürgerinitiativen und die Anzahl der erhobenen Einwendungen sind für lange Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen ursächlich. Es fehlt insbesondere in der Landesstraßenverwaltung an Mitarbeitern. Zum einen an der Fachkraft Planungsingenieur und zum anderen an Mitarbeitern zur Abarbeitung von Einwendungen und zur Bearbeitung der Planfeststellungsverfahren sowie zur Betreuung von Ausschreibungen. Wir setzen uns daher für eine starke und entscheidungsfähige Bauverwaltung ein. Des Weiteren sollte die Landesstraßenbaubehörde bzw. eine Oberste Baubehörde geeignet Maßnahmen zur Bewältigung des Investitionshochlaufs des Bundes neben einer auskömmlichen Ressourcenausstattung (Personal und DILAU-Mittel) ergreifen. Hierzu gehört die gezielte Übertragung von Planungsleistungen in den Bauvertrag, wo dies sinnvoll erscheint. Darüber hinaus kommt eine vermehrte Ausschreibung von Funktionsbauverträgen im Einzelfall in Betracht. Zudem sollte die Nutzung der vergaberechtlichen Möglichkeiten zur Zulassung von Nebenangeboten, bei denen Unternehmen eigene Planungsideen/Planungsleistungen in ein Projekt einfließen lassen können, ständig geprüft werden. Des Weitern können verstärkt alternative Streitbeilegungsmechanismen gem. § 18 Abs. 3 VOB/B zur effizienteren Beilegung von Streitfällen eingesetzt werden.

Ferner wird zukünftig Building Information Modeling (BIM) als Standard für öffentliche Infrastrukturprojekte bis 2020 verpflichtend eingeführt. Der standardisierte Datenaustausch aller Beteiligten bei Bau- und Infrastrukturprojekten wird zukünftig digitalisiert und führt zu einer umfassenden Prozessoptimierung. Um die Zielsetzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Stufenplans zu verwirklichen, sollte die gesamte niedersächsische Bauverwaltung gemeinsam mit den Bauverbänden eine Task-Force gründen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen.

Ein gutes Beispiel sind aktuell die  Vertiefung der Außenems, die Erneuerung der Friesenbrücke Weener oder die Dauerbaustelle A31. Obwohl diese Bereiche für die Region wirtschaftlich sehr wichtig sind, schreiten die Projekte nur extrem langsam voran. Für die Erneuerung der Friesenbrücke wird eine voraussichtliche  Planungs- und Bauzeit von Minimum 5 bis 10 Jahren avisiert.  Das Thema „Vertiefung der Außenems“  befindet sich nunmehr bereits seit 15 Jahren in der Diskussion und für die Autobahnertüchtigung der A31, um einen Standstreifen auf ca. 12 km, sind allein vier Jahre Bauzeit veranschlagt. Solche Planungs-, Diskussions- und Realisierungszeiten sind beispielhaft für den Fortschritt unserer Infrastruktur und müssen dringend beschleunigt werden, um unseren Wirtschafts- und Industriestandort nicht zu gefährden.

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