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UVN Positionen: Rekommunalisierung und Verstaatlichung

14. März 2017

  • Subsidiarität der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gegenüber Privaten wiederherstellen.
  • Wirtschaftsfreundliche Vorschrift im NKomVG einführen.
  • Rechtsschutz der Unternehmer gewährleisten.
  • Keine Beeinträchtigung von Markt und Wettbewerb sowie mehr Transparenz bei gemeinnützigen Förderungen.

In der laufenden Wahlperiode ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugunsten einer verstärkten wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen geändert worden. Das Prinzip der Subsidiarität, also der Beschränkung der Kommunen auf einen Bereich, der nicht genauso gut von einem Privaten bewirtschaftet werden kann, ist abgeschafft worden.

Schwerer noch wiegt, dass der Schutz privater Dritter mit der Reform aus dem Gesetz gestrichen wurde. Das hat zur Folge, dass man sich gegen eine wirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde nicht mehr gerichtlich wehren kann.

Wir beobachten zunehmend die Verdrängung der Privatunternehmen durch die Kommunalwirtschaft. Mit dem neuen Kommunalverfassungsgesetz kann nun weder ein Verwaltungsgericht eingreifen, noch ist eine Überprüfung über das Bundeskartellamt möglich. Damit entsteht für private Unternehmen in Niedersachsen gerade im Vergleich mit anderen Bundesländern ein ganz erheblicher Wettbewerbsnachteil.

Die Kommunen sollten sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren und sich nicht extensiv auf dem Markt engagieren. Eine wichtige Aufgabe wäre es, Verwaltungsstrukturen zu optimieren und für den digitalen Wandel vorzubereiten.

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