UVN Positionen: Kurzarbeit
1. März 2017
Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld plus im Fall einer erneuten konjunkturellen Krise kurzfristig per Verordnung zur Verfügung stellen.
Dass die deutsche Wirtschaft die zurückliegende Wirtschafts- und Finanzkrise so gut über-standen hat, ist unter anderem auch dem Instrument der Kurzarbeit zu verdanken. Kurzarbeit ermöglicht Unternehmen in schwierigen wirtschaftlichen Situationen eine Entlastung durch Senkung der Personalkosten unter gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze. Daten der Bundesagentur für Arbeit aus den Krisenjahren 2009/2010 belegen, dass durch das konjunkturelle Kurzarbeitergeld Arbeitsplätze überwiegend in kleinen und mittel-ständischen Unternehmen gesichert werden konnten.
Um Abbau von Personal in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu verhindern, ist es notwendig, dass es bei Kurzarbeit zu einer Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge kommt, wie in der Vergangenheit durch das Kurzarbeitergeld plus geschehen.