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UVN Position: Gebührenerhöhungen für Unternehmen

1. März 2017

  • Die Gebührenfreiheit für Routineuntersuchungen ohne Beanstandungen wiederherstellen und Deckelungen der Gebührenhöhe vorsehen.
  • Abschaffung der Begleitscheingebühren.
  • Wirtschaft und Industrie bei der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen verpflichtend beteiligen, wenn ihre Belange berührt sind.

Die in der laufenden Wahlperiode erfolgte Novellierung der Gebühren, bspw. in der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO), bedeuten große Einschnitte für die Wirtschaft. In diesem Zuge sind Routineuntersuchungen auch in den Fällen gebührenpflichtig geworden, in denen keine Beanstandungen festgestellt werden können. Nach bisheriger Auffassung war die Überwachung durch die erhobenen Steuern gedeckt. Mit der Neuregelung ist das Veranlasserprinzip aufgegeben worden.

Die Gebühren sind außerdem erhöht worden. Gleichzeitig sind bisher vorgesehene Deckelungen, also Höchstbeträge, weggefallen, so dass es bei der Gebührenhöhe teilweise keine Grenze nach oben mehr gibt. Darüber hinaus gibt es Mindestbeträge, die zu nicht sachgerechten Kosten führen.  Konkret verteuern sich Planfeststellungsverfahren etwa im Deponierecht um ein Mehrfaches.

Die erste Novellierung der AllGO wurde ohne Anhörung von Wirtschaft und Industrie verabschiedet. In einer zweiten Novelle wurden Gebühren für Begleitscheine eingeführt und Tatbestände erweitert. Den Unternehmen entstehen durch die Gebührenerhöhungen erhebliche Einbußen.

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