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UVN: Warum müssen Bäcker in Niedersachsen schneller verkaufen?

18. Juli 2018

Zur Sonntagsöffnungsregelung in Niedersachsen erklärt Dr. Volker Müller, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen: „Der Einzelhandel wird in Niedersachsen durch die gegenwärtige Regelung zu Sonntagsöffnungen benachteiligt und verunsichert. In vielen anderen Bundesländern dürfen Bäckereien sonntags 5 Stunden öffnen. In Niedersachsen müssen Bäcker ihre Brötchen innerhalb von 3 Stunden verkaufen. Warum?

Die Sonntagsöffnung aus Anlass besonderer Ereignisse muss zudem für einzelne Stadtteile und Teilkommunen gelten. Aktuell sind höchstens vier Sonntage im Jahr zur Ladenöffnung erlaubt – pro Kommune. Das benachteiligt Großstädte und Städte mit weit auseinanderliegenden Bereichen wie Salzgitter. In Zeiten des Online-Handels, der nie geschlossen hat, ist es wichtig, den Einzelhandel zu halten. Das bringt attraktive und belebte Innenstädte und sichert die Arbeitsplätze im Einzelhandel.“

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