UVN: Mindestlohnkommission trägt große Verantwortung
27. Juni 2016
Erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Mindestlohnkommission über seine Anpassung zu beschließen. Im Vorfeld der morgigen Sitzung sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Die Mindestlohnkommission trägt eine große Verantwortung und muss sehr genau prüfen, welche Veränderungen sie unserem Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund einer ungewissen Konjunktur und verstärkten Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten zumuten kann.
Unter den Belastungen des gesetzlichen Mindestlohns leiden neben den Unternehmen auch Verbraucher, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. Um die wirtschaftlichen Belastungen des Mindestlohns abzufedern und Entlassungen zu vermeiden, mussten einige Branchen Preise erhöhen, Arbeitszeiten reduzieren und waren mit Neueinstellungen sehr zurückhaltend. Gerade kleinere Betriebe, insbesondere in den neuen Bundesländern, hatten mit einem überproportionalen Kostenanstieg zu kämpfen. Auch in Niedersachsen sind die Preise beispielsweise bei Taxifahrten, Friseurdienstleistungen, Schuhreparaturen oder Haushaltshilfen überdurchschnittlich gestiegen.
In Einzelfällen hat es Entlassungen gegeben, ein Gros konnte aber aufgrund der guten Konjunktur abgefedert werden. Sollte sich die Konjunktur jedoch abkühlen und die Energiepreise und Zinsen anziehen, kann sich das Blatt ganz schnell wenden. Ein erhöhter Mindestlohn würde diese Situation weiter verschärfen. Damit würde vor allem der Arbeitsmarktzugang für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose weiter deutlich erschwert.“