UVN: Bundesgesundheitsministerium muss Aussage zügig korrigieren
27. August 2020
Zur gestrigen Behauptung des Bundesgesundheitsministeriums, Rückkehrer aus Risikogebieten müssten für die anschließende Quarantäne keinen Urlaub nehmen und keinen Verdienstausfall befürchten, erklärt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:
„Wie der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums zu dieser Einschätzung kommt, können wir nicht nachvollziehen. Beschäftigte, die bewusst in ein Risikogebiet reisen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der durch die Quarantäne entstehenden Verdienstausfälle.
Das Bundesgesundheitsministerium muss dies zügig richtigstellen, damit Unternehmen und Beschäftigte verlässlich planen können und keine bösen Überraschung erleben.“
Bezug u.a. auf https://www.tagesschau.de/inland/quarantaene-urlaub-101.html
Bildquelle: Pixabay, plane,