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Merkblatt zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff in stromkostenintensiven Unternehmen 2021

13. August 2021

Ziel des neu eingeführten § 64a EEG 2021 ist es, die Entwicklung von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff zu unterstützen und eine Abwanderung der Wasserstoffproduktion ins Ausland zu verhindern. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Wasserstofftechnologien zu den Schlüsseltechnologien für eine klimaneutrale Gesellschaft gehören und angesichts der derzeit noch hohen Kosten der Wasserstofferzeugung ein Markthochlauf – und damit verbunden sinkende Investitionskosten durch Skalierungs- und Lerneffekte – nur durch kostensenkende Rahmenbedingungen möglich ist. Da die Stromkosten für die Gesamtkosten der Wasserstoffherstellung von zentraler Bedeutung sind, wird mit der vorgesehenen Regelung eine entscheidende Grundlage für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien geschaffen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht.

 

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