Archiv

UVN Position: Schuldenbremse aktiv verfolgen und in Zukunft investieren

Haushaltskonsolidierung weiter forcieren und schnellstmöglich Schuldenberg abbauen. Reale Steuermehreinnahmen aus Wirtschaftswachstum ausschließlich für Investitionen und Schuldenabbau verwenden. Bund und Länder haben eine Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben. Den Ländern ist spätestens ab dem 1. Januar 2020 die Aufnahme neuer Schulden vollständig verboten. Alle neuen Ausgaben stehen daher unter Finanzierungsvorbehalt. Sie müssen auf ihre nachhaltige Wertschöpfung überprüft werden. Stabiles Wachstum und eine solide Haushaltspolitik sind der Weg zum Schuldenabbau. Die Handlungsfähigkeit eines haushalterisch soliden Staates bietet den Freiraum für mehr kommunale Selbstverwaltung

Weiter lesen Gepostet in Steuern und Finanzpolitik von Catharina Herrmann am 01 März 2017 Neuere Einträge >