Presse

UVN: Nicht Bezahlung, sondern Berufswahlverhalten und Rollenbilder diskriminieren

30. August 2016

Zur Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz zu schaffen, sagt UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller:

„Es gibt keine Lohndiskriminierung mehr von Frauen und Männern. Die Gründe liegen, wie vom DGB richtig festgestellt, vor allem in einem immer noch sehr unterschiedlichen Berufswahlverhalten sowie in unterschiedlichen Erwerbsbiographien. Zieht man diese Faktoren ab, liegt der Engeltunterschied nur noch bei 2 Prozent, Tendenz sinkend.

Tarifverträge differenzieren nicht nach Geschlecht, sondern nach formalen Kriterien.  Wenn wir die Gleichbehandlung der Geschlechter wollen, sollten wir diese auch weiter verfolgen.

Damit sich im Ergebnis etwas ändert, müssen wir vielmehr versuchen, deutlich mehr Mädchen für technische Berufe zu begeistern und ihr noch eingeschränktes Berufswahlverhalten zu erweitern. Außerdem müssen wir das veraltete Rollenmodell von Mann und Frau aufbrechen, so dass Eltern- und Pflegezeiten nicht überwiegend von Frauen wahrgenommen werden.“

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