Erleichtertes Kurzarbeitergeld – Formulare für Anzeige und Antrag
26. März 2020
Um die Server der Bundesagentur für Arbeit zu entlasten, bieten wir hier Formulare zum Download an.
Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus, hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichtert bis 31.12.2020.
Kurzarbeitergeld beantragen, bedeutet erstens eine „Anzeige“ zu machen (Voraussetzung) und danach einen Antrag (Verfahren) zu stellen.
Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.
Anzeige und Antrag finden Sie links zum Download.
Hinweis
Folgende betriebsinterne Regelungen beziehungsweise Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:
- Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und gegebenenfalls Ankündigungsfristen, sofern vorhanden
- Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
- unter Umständen: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen
Mehr Informationen erhalten Sie in diesen Videos: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld.
Beide Videos sind auch auf Youtube verfügbar (Kurzarbeitergeld Voraussetzungen und Verfahren).
Die Informationen sind heute (26.03.2020) aktuell und können sich ändern.