DSGVO: Abmahnwelle und hohe Bußgelder sind nicht eingetreten
3. September 2018
UVN-Rechtsabteilungsleiter treffen sich zum Austausch mit der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel
Im Rahmen des UVN-Mittagstreffs ging es am 101. Tag nach Geltung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der unmittelbaren Wirkung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) um deren Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis und die Zusammenarbeit mit der Aufsicht. Dabei appellierte die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz Barbara Thiel an die Juristen, sich in Fragen und Problemfällen von ihrer Behörde beraten zu lassen. „Es ist nicht meine Intention, Bußgelder zu akquirieren. Mir ist wichtig, zu erfahren, wie sich die Unternehmen auf den Weg gemacht haben und wo es noch Defizite gibt“, machte die sie deutlich. Dafür hat die Behörde eine so genannte Querschnittsprüfung auf den Weg gebracht, die Unternehmen in ihrem Fortschritt befragt.
Im Vorfeld der Wirkung des neuen Datenschutzrechts wurden deutschlandweit eine Abmahnwelle und hohe Bußgelder befürchtet. Diese seien laut Thiel nicht eingetreten, und es müsse auch kein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit einem Bußgeld von zehn Millionen Euro rechnen. Vielmehr wolle man bis zur Evaluation im Mai 2020 sehr genau hinschauen, wo der Schuh drückt und dies so dann vortragen. Allerdings machte die Beauftragte auch deutlich: „Wenn es zu Verstößen kommt, kann ich nicht wegsehen, und dabei kann es auch zu höheren Bußgeldern kommen als bisher.“