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Unser neues Angebot für Sie: Arbeitgeberberatung für Personalentwicklung und soziale Innovation

15. Januar 2016

Sowohl der demografische und gesellschaftliche Wandel als auch die zunehmende Digitalisierung stellen neue Anforderungen an die Arbeitswelt. Die UVN unterstützen deshalb mit der Arbeitgeberberatung für Personalentwicklung und soziale Innovation bei der Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer und übertragbarer Ansätze zur Anpassung von Unternehmen an den Wandel.

 

Die ESF-Förderrichtlinie Soziale Innovation

Ziel der ESF-Förderrichtlinie Soziale Innovation ist die Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer und übertragbarer Ansätze zur Anpassung von Unternehmen, Arbeitgebern und Arbeitskräften an den Wandel, insbesondere durch

  • strukturelle Veränderungen der Arbeits- und Unternehmensorganisation zur Gestaltung eines lebensphasenorientierten, gesundheitsfördernden, inklusiven und attraktiven Arbeitsumfeldes und
  • Etablierung neuer gesellschaftlicher, insbesondere auch generationenübergreifender Beziehungen oder Formen der Zusammenarbeit, z. B. in Form von Netzwerken.

Dabei stehen Projektideen im Fokus, die aufgrund ihres innovativen Charakters der Entwicklung und Umsetzung neuer und verbesserter Lösungen für soziale Herausforderungen dienen und sich zur Übertragung in andere Unternehmen eignen.

 

Unser Serviceangebot für Verbände, Unternehmen und Projektträger

Information von Unternehmen zum Thema soziale Innovation und über die Richtlinie sowie deren Handlungsfelder

  • Aufnahme von Bedarfen und Projektideen sowie Unterstützung bei der Initiierung von Projektideen
  • Unterstützung im Interessenbekundungsverfahren
  • Begleitung der Durchführung von sozial innovativen Projekten
  • Information über die Projekte und Verbreitung von guten Beispielen
  • Bekanntmachung von Modellprojekten und Begleitung der Übertragung
  • Durchführung von Fachveranstaltungen und Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken

 

Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

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