Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsmarkt und Beschäftigung

Bildung, Integration und Gesellschaftspolitik

Digitalisierung

Energie- und Klimapolitik

Nachhaltigkeit und Gesundheitspolitik

Steuern und Finanzpolitik

Umweltpolitik

Wirtschafts- und Industriepolitik

UVN Position: Steuerliche Forschungsförderung

1. März 2017

  • Steuerliche Forschungsförderung neben der aktuellen Projektförderung etablieren.
  • Keine Begrenzung auf Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.

Deutschland braucht eine steuerliche Forschungsförderung, um bei der digitalen Transformation mit anderen, großen Wirtschaftsnationen auf Augenhöhe zu bleiben. Von einer solchen Förderung profitieren vor allem mittelständische Unternehmen und Start-Ups. In den vergangenen Jahren stagnierten hingegen die Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zwischen 2,5 und 2,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und bleiben damit hinter dem von der Bundesregierung selbst ausgegebenen Mindestziel von 3 Prozent. Daher gilt es dem Trend entgegenzuwirken und auf eine deutliche Erhöhung zu drängen.

Anders als bei der Projektförderung sind in diesem Fall gerade keine langwierigen Verfahren mit Anträgen und Genehmigungen nötig, so dass eine unbürokratische Innovationsförderung möglich wäre. Neben Steuergutschriften für FuE-Aufwendungen oder Forschungszulagen könnte auch eine Innovationsbox die Attraktivität steigern. Bei einem solchen Projekt werden Einnahmen aus Vermarktung von innovativen und rechtlich geschützten Produkten mit einem besonders niedrigen Steuersatz belegt.

< Zurück zur Übersicht