Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsmarkt und Beschäftigung

Bildung, Integration und Gesellschaftspolitik

Digitalisierung

Energie- und Klimapolitik

Nachhaltigkeit und Gesundheitspolitik

Steuern und Finanzpolitik

Umweltpolitik

Wirtschafts- und Industriepolitik

UVN Position: Schuldenbremse aktiv verfolgen und in Zukunft investieren

1. März 2017

  • Haushaltskonsolidierung weiter forcieren und schnellstmöglich Schuldenberg abbauen.
  • Reale Steuermehreinnahmen aus Wirtschaftswachstum ausschließlich für Investitionen und Schuldenabbau verwenden.

Bund und Länder haben eine Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben. Den Ländern ist spätestens ab dem 1. Januar 2020 die Aufnahme neuer Schulden vollständig verboten. Alle neuen Ausgaben stehen daher unter Finanzierungsvorbehalt. Sie müssen auf ihre nachhaltige Wertschöpfung überprüft werden.

Stabiles Wachstum und eine solide Haushaltspolitik sind der Weg zum Schuldenabbau. Die Handlungsfähigkeit eines haushalterisch soliden Staates bietet den Freiraum für mehr kommunale Selbstverwaltung und die Einführung eines echten Konnexitätsprinzips.

Um die Handlungsfähigkeit des Landes dauerhaft zu sichern, muss das Ziel eines Haushalts ohne neue Schulden durch klare landesverfassungsrechtliche Regeln bereits deutlich vor dem Stichtag angegangen werden. Es muss ein verbindlicher und kontinuierlicher Abbaupfad zur Reduzierung der Neuverschuldung festgelegt werden. Auch der Abbau der Altschulden muss angegangen werden. Damit würde das Land erstmals seit mehr als 40 Jahren Schulden ab- statt aufbauen.

< Zurück zur Übersicht