Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsmarkt und Beschäftigung

Bildung, Integration und Gesellschaftspolitik

Digitalisierung

Energie- und Klimapolitik

Nachhaltigkeit und Gesundheitspolitik

Steuern und Finanzpolitik

Umweltpolitik

Wirtschafts- und Industriepolitik

UVN Position: Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Kraftwerke und Speicher

1. März 2017

  • Energiepolitisches Dreieck – Versorgungssicherheit, Umweltfreundlichkeit, Bezahlbarkeit – als Grundlage aller Überlegungen zur Anwendung bringen.
  • Aspekt der Versorgungssicherheit weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit schenken.
  • Grundlastfähigkeit der niedersächsischen und deutschen Energieversorgung sicherstellen.
  • Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen zu keinem Zeitpunkt gefährden.

Die Beschlüsse zur Energiewende haben zu drastischen wirtschaftlichen Auswirkungen für die Unternehmen der Energiewirtschaft geführt. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen, die Kernkraftwerke betreiben und betrieben haben, sondern auch für die Betreiber konventioneller Kraftwerke, also eine Vielzahl kommunaler Unternehmen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine intakte Versorgungsstruktur in Deutschland und Niedersachsen erhalten bleibt. Die sich durch die Kernkraftwerksstillegung ergebende Deckungslücke zwischen Jahreshöchstlast und vorhandener gesicherter Leistung muss durch alle Möglichkeiten gedeckt werden: Kraftwerksneubauten, Speicher, Lastmanagement auf der Kundenseite sowie Importe. Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung muss sich an der sinnvollen Verwertung der Wärme orientieren. Zudem hat die Entwicklung von Speichertechnologien höchste Priorität und ist für die Erreichung der langfristigen Ziele der Energiewende (80 Prozent Erneuerbare bis 2050) unverzichtbar.

< Zurück zur Übersicht