Presse

UVN: Unterrichtsversorgung durch Honorarkräfte in Gefahr

16. September 2024

  • Urteil des Bundessozialgerichts schränkt Beschäftigung von Lehrkräften als freie Mitarbeiter extrem ein.
  • Hohe Kosten drohen finanzschwache Einrichtungen zu überlasten.
  • Wir brauchen eine gesetzliche Anpassung zur künftigen Anstellung von Lehrkräften als frei Mitarbeiter.

Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) (“Herrenberg-Urteil”), das Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Musikschulen und anderen Bildungsträgern die Beschäftigung von Honorarkräften erschwert, ist heute Thema im Wissenschaftsausschuss des Landtages. Dazu sagt Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer Unternehmerverbände Niedersachsen e. V. (UVN):

„Über 30 Millionen Stunden in 100 000 Kursen werden jährlich in der dualen Ausbildung des Handwerks und in der Aus- und Weiterbildung an IHK-Meisterschulen von freien Kräften abgeleistet. Hinzu kommen unzählige Stunden in Volkshochschulen, Musikschulen, Sportvereinen und in der Integrationsarbeit. Doch diese Bildungsträger können in Zukunft kaum Honorarkräfte als freie Mitarbeiter beschäftigen. Es ist somit fraglich, wie viele dieser finanzschwachen Einrichtungen die daraus resultierenden Kosten bewältigen können. Durch die Anpassung an die jüngste Rechtsprechung des BSG wird der Handlungsspielraum der Bildungsträger bedrohlich beschränkt.

Das Bundessozialgericht ist mit seinem Urteil weit über das Ziel hinausgeschossen. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Anpassung, damit es auch in Zukunft möglich ist., Honorarkräfte in diesen Bereichen anzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist jetzt in der Pflicht, umgehend zu handeln und die derzeitige Rechtslage zu korrigieren.

Wenn sich das Thema Scheinselbständigkeit zu Lasten der Bildungsdienstleister und der externen, freiberuflich tätigen Personen verschiebt, gefährdet dies das Angebot an Lehrkräften und Bildungsangeboten. In Zeiten, in denen betriebliche Weiterbildung ein zentrales Element der Qualifizierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs darstellt, gefährdet das die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und Niedersachsen.“

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