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UVN: Korrekturen beim Mindestlohn dringend erforderlich!

23. April 2015

Am heutigen Donnerstag diskutiert der Koalitionsausschuss der Bundesregierung mögliche Korrekturen im Mindestlohngesetz. UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller weist erneut auf den dringenden Korrekturbedarf hin:

„Das Mindestlohngesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung enthält eine Reihe von Vorschriften, die die Wirtschaft mit enormer Bürokratie belasten und zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Das Gesetz muss daher schnellstmöglich auf den Prüfstand gestellt werden. U.a. folgende Regelungen bedürfen einer dringenden Korrektur:

Wir brauchen eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten durch Änderungen wie die Streichung der Aufzeichnung- und Aufbewahrungspflichten bei einem Stundenentgelt von mehr 10 Euro, hilfsweise bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.900 Euro, die Klarstellung, dass die Verpflichtung zur Angabe der täglichen Arbeitszeit nicht die genaue Angabe der Lage der Pausenzeiten umfasst und Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten für geringfügig Beschäftigte.

Außerdem muss im Zuge der Auftraggeberhaftung klar gestellt werden, dass sich die Zahlung von Mindestlohn auf die Generalunternehmerhaftung beschränkt. Weiter brauchen wir die Einführung einer verschuldensabhängigen Haftung, wonach der auftragserteilende Unternehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet sowie die Beschränkung der Haftungskette auf nur einen Nachunternehmer.

Die 50-Prozent-Grenze bei Arbeitszeitkonten muss gestrichen werden und im Bereich der Vergütung von Bereitschaftszeiten muss die Bundesregierung klarstellen, dass § 21 a ArbZG auch im Bereich des Mindestlohngesetzes unverändert anwendbar ist.

Weiter muss gesetzlich klargestellt werden, welche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können.

Ein wesentlicher Punkt bei der Berufsorientierung und dem Einstieg in den Beruf ist die Regelung der Praktika. Viele Unternehmen haben aufgrund des Mindestlohns und des bürokratischen Mehraufwands die Anzahl ihrer Praktikumsplätze reduziert oder gestrichen. Leidtragende sind junge Menschen in der Berufsorientierung. Deshalb fordern die UVN eine praxisnahe Ausgestaltung. Dazu gehört unter anderem, dass freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten nicht unter die Mindestlohnregelung fallen dürfen.“

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